Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§1

Der Vertrag (Gastaufnahmevertrag) zwischen dem Hotel und dem Kunden- einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast- kommt durch die Auftragsbestätigung zustande. Sie gilt für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmer, Konferenz- und Veranstaltungsräume. Das Hotel sendet (es sei denn, es wäre aus Zeitgründen nicht mehr möglich) eine schriftliche Bestätigung an den Kunden. Bei kurzfristigen Buchungen ohne Garantie behält sich das Hotel vor, die Reservierung lediglich bis 18:00 Uhr am Anreisetag aufrechtzuerhalten.

§2

Der Abschluss des Gastaufnamevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer dieser abgeschlossen worden ist. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklärt, erlischt das Rücktrittsrecht, sofern die Stornierung außerhalb der vom Hotel garantierten Stornofristen liegt. Die Stornierung einer Buchung bedarf immer der Schriftform.

§3

Für gebuchte Leistungen bzw. durch den Hotelaufnahmevertrag angemietete Hotelzimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Kunden außerhalb der Stornofristen storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§535BGB). Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier eingesparten Aufwendungen. Die Einsparungen bei Übernachtungen 20% des Übernachtungspreises inklusive Frühstück, bei Speisen und Getränken 30% des Preises.

Stornofristen für Einzelreisende:

bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise: frei
nach 18:00 Uhr am Vortag der Anreise und No Show: 80%

Stornofristen für Gruppen (ab 3 Zimmern):

bis 60 Tage vor Anreise: frei
59 – 15 Tage: 30%
14 – 4 Tage: 70%
ab 3 Tagen und No Show: 80%

Das Hotel verpflichtet sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer nach Möglichkeit weiterzuvermieten. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast jedoch den o.g. Ausfall zu entrichten.

Provisionen: Das Hotel zahlt Provisionen nur nach vorheriger Vereinbarung an Reisebüros oder Veranstaltungsagenturen. Die Sätze betragen maximal 8% bis 10% inklusive der gesetzlichen MwSt. Provisionen werden nur auf Logisanteile ohne Frühstück gezahlt.

§4

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr (Anreisetag) und bis 11:00 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung. Änderungen der Ankunfts- bzw. Abreisezeit bedürfen der vorherigen Absprache. Der Gast hat jedoch auch nach Absprache kein vertragliches Anrecht auf eine frühere oder weitere Bereitstellung der Hotelzimmer. Nach 13:00 Uhr am Abreisetag hat das Hotel das Recht, den Zimmerpreis für eine weitere Nacht zu berechnen. Ein Tageszimmer wird aus dem angegebenen Zimmerpreis abzüglich des Frühstückpreises errechnet.

§5

Die Hotelzimmer im Schlosshotel Gedern sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollte dennoch im Zimmer geraucht werden und es auf Grund dessen nicht weiterverkauft werden kann, behält sich das Hotel die Berechnung einer zusätzlichen Nacht laut Hoteltarif vor. Im Restaurant und den Veranstaltungsräumen ist Rauchen ebenfalls generell nicht gestattet.

Der Konsum von Drogen im Haus ist untersagt. Sachbeschädigungen und außergewöhnliche Verschmutzungen vom Hotelzimmern, Veranstaltungsräumen oder zugehörigem Areal (inklusive Terrasse und Parkplatz) werden dem Kunden entsprechend der Schadenshöhe / des Reinigungsaufwandes in Rechnung gestellt.

§6

Der Gast erwirbt auch nach schriftlicher Zusage keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten oder eines bestimmten Tisches oder Hotelzimmers. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in einem anderen Objekt zu bemühen. Ist der Kunde nicht der Veranstalter oder Gast selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften diese beide gesamtschuldnerisch für alle Vertragsverpflichtungen.

§7

Haftung

1. Kleine Haustiere bzw. Hunde sind im Hotel Restaurant, jedoch nicht in allen Zimmern auf Voranmeldung erlaubt. Für die Unterbringung wird von Hotel ein bestimmter Betrag. (It. Tarifblatt ) verlangt. Bei größeren bzw. langhaarigen Tieren/Hunden behält sich das Hotel die Berechnung einer gesonderten Reinigungsgebühr vor. Alle vom Tier verursachte Schäden sind von dessen Halter zu tragen. Im Schlosspark besteht Leinenpflicht.

Haftungsausschluss des Hotels

2. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit Sorgfalt auszuführen. Es wird jedoch eine Haftung bei Nichterfolgen ausgeschlossen.

3. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post und Warensendung werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung und auf Wunsch, gegen entsprechendes Entgelt, die Nachsendung derselben.

4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.

§8

Internetbuchung

1. Bei der Reservierung eines Zimmers über die Homepage (www.schlosshotelgedern.de) handelt es sich um einen abgeschlossenen Gastaufnahmevertrag. Bei Nichtinanspruchnahme des Zimmers entstehen Ausfallkosten (siehe §3), falls das Zimmer nicht weiterverkauft werden kann.

2. Die ausgestellten Bilder sind Beispielbilder für die jeweilige Zimmerkategorie. Die Zimmer sind alle unterschiedlich und können somit vom Bild abweichen. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Zimmer.

3. Zusätzliche Wünsche, die über die Bemerkung eingetragen sind, werden vom Hotel nach Verfügbarkeit ermöglicht. Der Kunde hat aber keinen rechtlichen Anspruch auf diese.

4. Sollte auf Grund einer Doppelbuchung über die Homepage die Zimmerkategorie des Kunden nicht mehr verfügbar sein, ist das Hotel bemüht, dem Kunden ein adäquates Zimmer zur Verfügung zu stellen.

§9

Gutscheine sind ausschließlich gegen Ware bzw. Dienstleistung einlösbar. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Durch Werbemaßnahmen erhaltene Gutscheine sind zeitlich begrenzt verfallen anschließend.

Schlussbestimmungen

§ 10 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast / Kunden bzw. Veranstalter sind unwirksam.

§ 11

Erfüllungs – und Zahlungsort ist der Sitz des Schlosshotels Gedern in Gedern

§ 12

Gerichtsstand ist Büdingen. Es gilt deutsches Recht.

§ 13

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für einzelne Veranstaltungen oder Geschäftsvorfälle unwirksam oder nichtig sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen vorbehalten.

Stand 01/2013

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstalter im Schlosshotel Gedern

§1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Banketten sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume durch den Kunden bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Jede Veranstaltung wird bei der definitiven Buchung und bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per Veranstaltungsvertrag schriftlich von beiden Vertragspartnern fixiert.

§2

Der Veranstalter erwirbt nie Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten des Hotels. Das Hotel behält das Recht, Veranstaltungsorte (z.B. bei schlechten Wettervorhersagen oder weniger Teilnehmern) ohne Zustimmung des Veranstalters zu tauschen und vorzubereiten.

§ 2.1

Werden Räumlichkeiten für Veranstaltungen oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind vereinbarte Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Reservierungsoption kann das Schlosshotel Gedern die Räumlichkeiten anderweitig vergeben.

§3

Der Veranstalter verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung einen politischen, religiösen oder sonstigen Charakter hat, der eventuell die Belange des Hotels oder seinen Ruf beeinträchtigen kann. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen (z.B. Verkaufsveranstaltungen, Vorstellungsgespräche etc.) bedürfen immer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Verletzt ein Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne o.g. Zustimmung, hat das Hotel das Recht auf Absage der Veranstaltung.

§4

Ferner ist das Hotel berechtigt, im Falle höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände von der Erfüllung des Vertrags zurückzutreten, ohne dass ein Schadenersatz an den Kunden anfällt.

§5

Das Hotel ist verpflichtet, unter Berücksichtigung von §2 die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

§6

Der Veranstalter ist verpflichtet, hierfür die mit dem Hotel vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels (z.B. Rahmenprogramme, Musik, Blumendekoration etc.). Kosten bzw. Gagen für Rahmenprogramme, Künstler und Musik etc. sind vom Veranstalter direkt mit den Personen/ Unternehmen selbst zu begleichen. In diesen Fällen tritt das Hotel lediglich als Vermittler auf und haftet nicht für das Rahmenprogramm (Qualität, etc.).

§7

Die Anbringung von Dekorationsmaterial der Einund Aufbau technischer Anlagen o.ä. sowie die Nutzung der Flächen im Hotel, außerhalb der angemieteten oder vereinbarten Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden (Gruppenräume, Ausstellungsflächen etc.). Das bereits vorhandene Dekorationsmaterial ist Eigentum des Schlosshotels Gedern und darf ohne Zustimmung des Hotels weder entfernt noch verändert werden. Vom Kunden zurückgelassener Müll wird je nach Volumen vom Hotel immer auf Kosten des Veranstalters entsorgt.

§8

Der Veranstalter wird gebeten, Menükarten, Blumendekorationen, Tischkarten und/oder sonstige zur Veranstaltung nötigen Utensilien, spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anzuliefern, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Bei der Anlieferung von Material in größerem Umfang ist das Hotel über Art und Menge der Lieferung zu informieren.

§9

Für Schäden oder Verluste (z.B. Schäden an Räumlichkeiten, Verlust von Dekorationsgegenständen, Tagungsmaterial/Geräten etc.), die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

§10

Die für eine Sonderveranstaltung nötigen behördlichen Erlaubnisse (z.B. Trauung im Park etc.) hat der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Artikel (z.B. Himmelslaternen), deren Nutzung behördlich nicht erlaubt ist, dürfen nicht verwendet werden. Weiterhin darf in den Räumen des Schlosshotels Gedern keinesfalls Pyrotechnik verwendet werden (Wunderkerzen, Nebelmaschinen etc.) Feuerwerk im Parkgelände ist untersagt. Dem Gast obliegt auch die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und/oder sonstiger Vorschriften. Für Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Gebühren (z.B. GEMA etc.) hat der Veranstalter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

§11

Veranstaltungen enden ohne vorherige Absprache in der Regel um 2:00 Uhr. Für die Verlängerung der Veranstaltung (bis max. 4 Uhr) fällt ab 2:00 Uhr pro angefangene Stunde pauschal eine Gebühr von 90,00 € an (berechnet bis zum Abbau des DJs/Band). Diese wird der Rechnung hinzugefügt. Der Veranstalter gibt durch die Verlängerung der Veranstaltung sein Einverständnis zur Zahlung dieses Überstundenausgleichs.

§12

Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, insbesondere bei Gästen, welche nicht oder nur in geringer Anzahl im Hotel untergebracht sind, ist die Musik ab 23:00 Uhr bei geöffneten Fenstern und Türen auf Zimmerlautstärke zu halten, um weitere Hotelgäste in ihrer Nachtruhe nicht zu stören. Sondervereinbarungen können mit dem Hotel unter besonderen Umständen getroffen werden.

§13

Für die Verteilung von Geschenken oder Material auf die Hotelzimmer berechnet das Hotel pro Verteilgang und Zimmer eine Gebühr.

§14

Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, Kuchen etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden. Hierfür fällt dann eine Servicegebühr an. Wir weisen darauf hin, dass für mitgebrachte Speisen keine Haftung nach dem Lebensmittelschutzgesetz (HACCP) übernommen werden kann.

§15

Bei größeren Veranstaltungen ist kein „a la carte“- Service möglich. Ein im Voraus bestelltes Menü oder Buffet wird serviert. Bei kleineren Veranstaltungen bis 20 Personen besteht die Möglichkeit, aus der aktuellen Speisekarte eine begrenzte Auswahlkarte zusammenzustellen (nach vorheriger Absprache).

§16

Rücktritt des Veranstalters:

1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete der Veranstaltungsräume unter Berücksichtigung der folgenden Stornofristen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist:

Bis 8 Wochen vor Anreise: frei
8 Wochen bis 15 Tage: 30%
14- 4 Tage: 70%
ab 3 Tage vor der Veranstaltung: 80%

2. Bei Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Festlichkeiten ab 40 Personen sowie Tagungen gelten auf Grund der benötigten Raumgröße gesonderte Stornofristen:

bis 6 Monate vor Anreise frei
6 Monate bis 12 Wochen 30%
12 - 4 Wochen 60%
4 Wochen bis 4 Tage 70%
Ab 3 Tage vor der Veranstaltung 80%

3. Des Weiteren ist das Hotel berechtigt, bei Rücktritt des Veranstalters die angegebene Prozentzahl an entgangenem Speisenumsatz in Rechnung zu stellen.

4. Der Berechnung des Speisenumsatzes liegt, falls noch kein Menüpreis vereinbart war, immer das günstigste 3-Gang-Menü aus den gerade aktuellen Menüvorschlägen zu Grunde. (angegebene Personenzahl x Menüpreis)

§17

Bei der Anzahl der zu berechnenden Menüs gehen wir 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn von der definitiven Personenzahl aus. Später stornierte Menüs finden keine Berücksichtigung und werden voll in Rechnung gestellt. Im Fall einer tatsächlichen Abweichung der Menüanzahl nach oben wird die erhöhte Menüanzahl in Rechnung gestellt.

§18

Sollten sich seitens des Veranstalters spontane Änderungen am Tag der Veranstaltung ergeben, wodurch sich ein korrekter Serviceablauf bzw. eine hochwertige Qualität der Speisen/ Getränke nicht mehr gewährleisten lassen, haftet das Hotel hierfür in keinster Weise.

§19

Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung des Veranstalters zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§20

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem Bundesbankdiskontsatzes zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet.

§21

Unsere Preise sind Endpreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation je nach Marktlage und Saison vor.

Änderungen vorbehalten.

Stand 01/2022

Besondere Bedingungen für Kochkurse

1. Allgemein

Die Kochschule „Schultz-Culinarium“ Gedern bietet Kochkurse für alle Interessentengruppen an. Hierbei dreht sich alles rund um das Thema entspannt kochen und genießen.

Unter Anleitung von Hubertus Schultz, Küchenmeister, werden verschiedenste Themenkurse angeboten und durchgeführt. Dauer und Teilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen können variieren. Im Allgemeinen beträgt die Dauer eines Kurses ca. 5 Stunden. Die Teilnehmerzahl in den Kochkursen liegt meistens bei max. 16 Personen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, sei es per Post, Fax oder E-Mail. Die Anmeldeformulare können telefonisch unter Tel. (06045) 96150 angefordert werden. Eine Buchung ist ebenfalls über das Kontaktformular im Internet möglich.

3. Gutschein

Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig. Gutscheine können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder im Internet unter "Gutscheine" angefordert werden. Bezahlung der Gutscheine erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung. Eine Rückzahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

4. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren für die jeweiligen Koch- und Weinkurse entnehmen Sie bitte dem Programmangebot. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kochkurse beinhalten das Kochtraining, das Menü, begleitende Getränke sowie eine Rezeptmappe.

5. Zahlung

Die Bezahlung erfolgt im Voraus, in BAR oder nach Rechnungsstellung, mit angegebenem Zahlungsziel, spätestens jedoch beim Veranstaltungstag. Zahlungen erfolgen auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto.

6. Absagen / Stornierungen

Bitte beachten Sie die Stornobedingungen:
Bis 8 Wochen vor dem Termin - kostenfrei
Bis 4 Wochen vor dem Termin - 10,00 Euro pro Person Stornogebühr
Ab 4 Wochen vor dem Termin – keine Erstattung möglich

7. Haftung

Die Kursteilnehmer haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände der Kochschule. Der Teilnehmer haftet für Schäden und Unfälle, die direkt durch ihn/sie, anderen Teilnehmern gegenüber, entstanden sind. Die Haftung gegenüber den Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Gegenständen übernimmt die Kochschule nicht.